Gewässerrandstreifen

Die Anlage eines Uferrandstreifens entlang eines Gewässers ist eine Agrarumweltmaßnahme und wird vom Land NRW gefördert. Uferrandstreifen bzw. Gewässerrandstreifen verbinden hydrologische Biotope mit den terrestrischen, wodurch besonders für Amphibien und Insekten wichtige Habitate entstehen können. Darüber hinaus wird durch die Randstreifen der diffuse Eintrag von Pestiziden und Dünger ins Gewässer mindern.

 

Kleine Maßnahme, Maßnahme ohne Eingriff in den Gewässerverlauf bis hin zu einer großen Maßnahme 

Durchführung

Gewässerrandstreifen sind in der Umweltgesetzgebung in § 38 des Wasserhaushaltgesetzes festgehalten. Demnach sollen sie die ökologischen Funktionen eines oberirdischen Gewässers verbessern und die Stoffeinträge aus diffusen Quellen vermindern. Für diese Funktion ist eine Breite von fünf Metern festgelegt, wobei die verschiedenen Landesbehörden in ihrer Durchführung von dieser Reglung abweichen können. Gewässerrandstreifen dürfen von den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten nicht in Ackerland umgewandelt werden und standortgerechte Bäume und Sträucher dürfen nicht entfernt werden. Zudem ist es nicht zulässig, die Uferrandstreifen mit wassergefährdenden Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Düngemitteln zu bewirtschaften (Bundesministerium für Justiz o.A.).

Wird der Gewässerrandstreifen sich selbst überlassen, kommt dies der natürlichen Entwicklung am nächsten und erfordert den geringsten Pflegeaufwand. Dies sollte an Standorten angestrebt werden, an denen eine ausreichende Breite des Gewässerrandstreifens vorhanden ist und darüber hinaus kein besonderer Biotop- oder Schutzfunktionen des Gewässerrandstreifens besteht. In die natürliche Entwicklung des Bewuchses der Gewässerrandstreifen sollte außerdem eingegriffen werden, wenn im Umfeld des Abschnittes keine standortgerechten Gehölze sind, die sich an dem Standort etablieren können. Dann ist eine Initialpflanzung der typischen Gehölze sinnvoll. Zudem können Pflegemaßnahmen notwendig werden, um die hydraulischen Funktionen des Gewässers zu erhalten. Dazu gehört die Entkrautung und Mahd von Röhrichtbeständen, Gehölzpflege und das Räumen der Gewässersohle um die Durchlässigkeit sicher zu stellen.

Ähnliche Maßnahmen

Geeignet für die Umsetzung von

Nutzen

Gewässerrandstreifen können viele verschiedene wichtige Funktionen erfüllen. Zum einen bilden sie einen räumlichen Puffer zwischen Landwirtschaft oder Industrie und Gewässer und können dadurch den diffusen Stoffeintrag reduzieren. Die Pufferfunktion hängt jedoch auch eng mit der Stabilität des Ufers zusammen, ist dieses stark von Erosionen betroffen, gelangen die aus umliegenden Flächen eingespülten Stoffe direkt in das Gewässer (Kronvang et al 2012). Darüber hinaus bieten sie Habitate für verschiedene Organismen. Durch die Verbindung zwischen aquatischem und terrestrischem Habitat finden sowohl terrestrische Organismen als auch Amphibien und aquatische Organismen einen Lebensraum in den Gewässerrandstreifen. In diesem Zusammenhang vernetzen die Randstreifen außerdem die Biotope, was zu einem hohen Artenreichtum führen kann (Konold et al. o.A.). Studien konnten herausstellen, dass Gewässerrandstreifen in einem engen Zusammenhang mit hohen Abundanzen an Ephemeroptera, Trichoptera und Plecoptera stehen (Forio et al. 2020; Braun et al. 2018). Für eine umfassende Habitatfunktion sollten die Gewässerrandstreifen naturnah und vielfältig strukturiert sein. Zudem ist eine Vernetzung der terrestrischen und aquatischen Biotope vor allem dann zu erwarten, wenn die Randstreifen ähnliche Eigenschaften haben, wie die zu vernetzenden Habitate. Zudem ermöglicht Gehölz am Uferrandstreifen Beschattung für das Gewässer. Mehr dazu finden Sie unter →Gehölzsaum.

Leitarten, die von der Maßnahme profitieren

Literatur

Braun, B. M., Pires, M. M., Stenert, C., Maltchik, L., & Kotzian, C. B. (2018). Effects of riparian vegetation width and substrate type on riffle beetle community structure. Entomological Science21(1), 66-75.

Bundesministerium für Justiz (o.A.). Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) § 38 Gewässerrandstreifen. https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__38.html

Forio, M. A. E., De Troyer, N., Lock, K., Witing, F., Baert, L., Saeyer, N. D., Rîsnoveanu, G., Popescu, C., Burdon, F.J., Kupilas, B., Friberg, N., Boets, P., Volk M., McKie, B.G. & Goethals, P. (2020). Small patches of riparian woody vegetation enhance biodiversity of invertebrates. Water12 (11), 3070.

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