Sohlanhebung
Die Entwicklung einer Sohlanhebung kann die natürliche Anbindung oder die Entwicklung einer Aue fördern und den natürlichen Zustand des Gewässers wieder herstellen.
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Kleine Maßnahme, Maßnahme ohne Eingriff in den Gewässerverlauf bis hin zu einer großen Maßnahme
Durchführung
Eine Sohlanhebung kann sowohl künstlich, durch das Einbringen von mineralischem Substrat erfolgen als auch natürlich entwickelt werden. Die Förderung einer Sohlanhebung kann beispielsweise durch Totholz umgesetzt werden, welches ein Eintiefen des Baches verhindert und zur vermehrten Sedimentation führt. Ist jedoch die natürliche Sedimentzufuhr durch beispielsweise Querbauwerke behindert, muss in der Regel mit künstlicher Substratzugabe gearbeitet werden. (Welche Substratart für die Zugabe jeweils geeignet ist, ist den LUA NRW Merkblättern Nr. 17 (LUA NRW 1999) und Nr. 34 (LUA NRW 2001) zu entnehmen).
Soll durch die Sohlanhebung primär die Tiefenerosion Rückgängig gemacht werden, sollte zuvor beachtet werden, in welchem Ausmaß die Sohlanhebung stattfinden sollte. Dies ist abhängig davon, ob noch Tiefenerosion stattfindet oder ob sich ein stationärer Zustand eingestellt hat. Darüber hinaus sollte die Sohlanhebung mit einer natürlichen Linienführung verbunden werden, um das neu eingebrachte Material vor Erosion zu schützen. Alternativ, kann dies auch durch den Einbau von Sohlengleiten erfolgen.
Um eine erfolgreiche Wiederbesiedlung der neuen Gewässersohle zu ermöglichen, sollte die Sohlanhebung nur Abschnittsweise umgesetzt werden.
Nutzen
Sohlanhebungen können helfen, die natürliche Form des Gewässers wieder herzustellen. Durch Begradigungen sind viele Gewässer inzwischen stark eingetieft. Eine Anhebung der Sohle kann die natürliche Anbindung an die Aue reaktivieren. Die Entwicklung oder Anbindung einer Aue leistet einen wichtigen Raum für das Gewässer bei Hochwasser und damit auch einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Mehr dazu finden sie unter →Auengewässer
Weiterführende Informationen
Die Angaben sind eine vereinfachte, kurze Zusammenfassung aus der Maßnahmentoolbox des LANUVs. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen:
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